Anwältin Ulrike Becker

Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Davon umfasst sind aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
In folgenden Bereichen berate und vertrete ich Sie qualifiziert, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich:

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