Anwältin Ulrike Becker
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Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Sendenhorst
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Davon umfasst sind aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
In folgenden Bereichen berate und vertrete ich Sie qualifiziert, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich:
- Erstellung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Regelung der Zugewinnausgleichsansprüche (Vermögensauseinandersetzung und Güterrecht)
- Unterhaltsrecht der Ehegatten, der Kinder und der Eltern
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Scheidungsverfahren
- Vaterschaftsfeststellung/Vaterschaftsanfechtung
- nichteheliche Lebensgemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft
- Gewaltschutzverfahren/Wohnungszuweisungen
- internationales Familienrecht