Anwältin Ulrike Becker

Ihre Anwältin für Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der privatrechtlichen Vorschriften, die nach dem Versterben einer natürlichen Person die Weitergabe seines Vermögens regeln. Dabei hat das Erbrecht die Funktion, im Falle des Versterbens einer Person, deren Eigentum nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern.

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