Anwältin Ulrike Becker
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Ihre Anwältin für Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der privatrechtlichen Vorschriften, die nach dem Versterben einer natürlichen Person die Weitergabe seines Vermögens regeln. Dabei hat das Erbrecht die Funktion, im Falle des Versterbens einer Person, deren Eigentum nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern.
Bereits vor dem Erbfall kann ich Sie qualifiziert beraten und bei der Gestaltung von
- Testamenten
- Erbverträgen
- Regelungen von Nachfolgeplanung
- Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen unterstützen.
Nach dem Erbfall stellen sich insbesondere rechtliche Fragen zu
- Testamentsauslegung
- Erbauseinandersetzung
- Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsansprüchen
Auch hierbei bin ich Ihnen gerne und kompetent behilflich.