Anwältin Ulrike Becker

Das Verkehrsrecht teilt sich im Wesentlichen in zwei große Bereiche ein:

Zum einen geht es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, die selbstverständlich die Frage der Haftung – wer hatte Schuld – und die Frage der Höhe – wieviel bekomme ich ersetzt – beinhaltet. Grundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten, d.h. als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehören evtl. Ersatz der Sachschäden, der Heilbehandlungskosten, des sogenannten „Haushaltsführungsschadens“, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, etc. Oftmals werden Schäden aus Unwissenheit nicht geltend gemacht. Wurden Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, können Sie auch Ihre Anwaltskosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Zum anderen beinhaltet das Verkehrsrecht alle Tatbestände des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Dazu gehören die allgemeinen Verkehrsstraftaten, wie z.B. Trunkenheit im Straßenverkehr, aber auch die Unfallflucht oder – wenn bei einem Unfall die Gegenpartei verletzt worden ist – die fahrlässige Körperverletzung. Dazu gehören aber auch die Ordnungswidrigkeitenverfahren, z.B. wenn man zu schnell gefahren ist und ein Fahrverbot droht. Auch wenn man aufgrund des Unfalles ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhält, könnte möglicherweise in der Bezahlung ein Schuldeingeständnis zu sehen sein, so dass auch hier die Betreibung eines Verfahrens sinnvoll sein kann.

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